Optionsrecht

Wird im Mietvertrag ein Optionsrecht vereinbart, kann der Mieter seine im Vertrag festgelegte Mietdauer verlängern. Dies muss vor Ablauf der Mietdauer, in einer vertraglich vereinbarten Frist geschehen. Nach Beendigung der Mietdauer kann dieses Recht nicht mehr ausgeübt werden.


Quelle www.lexolino.de:

Optionsrecht

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