Freeware


Als Freeware bezeichnet man freie Software, die jeder Nutzer unentgeltlich und uneingeschränkt nutzen kann.
Sie ist allerdings urheberrechtlich geschützt und darf aus diesem Grund auch nicht verändert werden.
Freeware-Autoren verlangen auch nicht selten eine Registrierungsgebühr vom Anwender oder Firmen, die die Programme für kommerzielle Zwecke nutzen.
Ein solches Freeware-Programm dient meist dazu den Bekanntheitsgrad des Programmierers des Programms oder den Softwarehersteller zu steigern.
Auf diesem Grund wurde auch mit dieser Freeware der Begriff Bannerware sehr geprägt.
Bei diesem Konzept achtet man speziell auf die Verbreitung der Software und nicht so sehr auf den Verkauf.

Quelle www.lexolino.de:

Freeware

x
Alle Franchise Definitionen

Gut informiert mit der richtigen Franchise Definition optimal starten.
Wähle deine Definition:

Franchise Definition ist alles was du an Wissen brauchst.
© Franchise-Definition.de - ein Service der Nexodon GmbH