Bundesländer

Nach der Verfassungsordnung der BRD ist ein Land (umgangssprachlich auch als Bundesland bezeichnet) einer ihrer zur Zeit insgesamt 16 teilsouveränen Gliedstaaten. Im einzelnen sind dies die Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie Thüringen.

Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre sind die Länder originäre Staatsrechtssubjekte (der Bund hat ihnen lt. Artikel 32 Absatz 3 des Grundgesetzes zudem beschränkte Völkerrechts-Subjektivität verliehen). Somit können die Länder Verträge mit anderen Völkerrechts-Subjekten abschließen, jedoch nur mit Zustimmung der Bundesregierung und soweit sie für die Gesetzgebung zuständig sind.

Hamburg und Berlin (sog. Stadtstaaten) sind rechtlich gesehen gleichzeitig ein Land und eine Stadt, auch sind diese nicht weiter in Gemeinden untergliedert. Das Land Bremen besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven.

In allen anderen deutschen Ländern gibt es die nachstehenden weiteren Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:

Regierungsbezirke:

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind als große Länder in Regierungsbezirke unterteilt, welche dezentrale Einheiten der Landesverwaltung sind. Die Unterteilung der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wurde in den letzten Jahren rückgängig gemacht. In Rheinland-Pfalz traten an die Stelle der 3 Regierungspräsidien 2 Struktur- und Genehmigungsdirektionen, weiterhin eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

In der Region Pfalz gibt es zudem den zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen existieren außerdem die Landschaftsverbände.

Landkreise und kreisfreie Städte:

Jeder Flächenstaat ist in Landkreise bzw. Kreise unterteilt, insgesamt gibt es zur Zeit etwa 313 Landkreise in der BRD, hinzu kommen weiterhin die 116 kreisfreien Städte, die keinem Landkreis angehören. Diese nehmen die Aufgaben der Landkreise selbst wahr und bilden insofern einen eigenen Kreis. In den ostdeutschen Ländern wurden sie bis 1994 als Stadtkreise bezeichnet, in Baden-Württemberg ist dies bis heute so. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften und verfügen über direkt gewählte Organe.

Kommunalverbände:

In verschiedenen Ländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Diese Kommunalverbände haben in den jeweiligen Ländern auch ganz unterschiedliche Bezeichnungen (wie u.a. Amt, Amtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband.

Gemeinden:

In Deutschland gab es am 01.03.2006 etwa 12.320 Gemeinden und 248 gemeindefreie Gebiete. Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. Städte sind zumeist Gemeinden, welche die Bezeichnung Stadt lediglich führen dürfen, was entweder historisch verbürgt ist oder es handelt sich um größere Gemeinden, denen wegen ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird. Dies wird je nach Land sehr verschieden gehandhabt. Die Gemeinden stellen Gebietskörperschaften dar, die über direkt gewählte Organe verfügen.

Geschichte der deutschen Länder ab dem Jahr 1945:

Die Länder sind ein Ergebnis der territorialen Neugliederung des besetzten Deutschen Reiches nach 1945, dessen Gebiete aufgeteilt wurden. Erste Länder wurden im Juli 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone gegründet. Jedoch verfolgten die Sowjets für ein zukünftiges Deutschland den Entwurf eines zentralistischen Staates. In diesem sollten die Länder lediglich Verwaltungseinheiten darstellen. Dem stand jedoch das hauptsächlich von den US-Amerikanern verfolgte Konzept eines föderalen Staates entgegen. In diesem sollten die Länder auch eine wichtige politische Rolle spielen.

Im Zuge der "Proklamation Nr. 2" entstanden am 19.09.1945 in der US-amerikanischen Besatzungszone die ersten Länder, die so ausgerichtet waren. Innerhalb der 4 Besatzungszonen auf dem Gebiet der heutigen BRD waren es ab dem 21.01.1947 sechzehn Länder. Diese wurde überwiegend auf folgenden Gebieten gebildet:

Amerikanische Besatzungszone:

Bayern: (Hauptteil des Landes Bayern, wobei der Landkreis Lindau am Bodensee zur französischen Besatzungszone gehörte)

Bremen: (Land Bremen)

Hessen: (Hauptteil des Landes Hessen, Hauptteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau)

Württemberg-Baden: (Nordteil des Landes Württemberg, Nordteil des Landes Baden)

Britische Besatzungszone:

Hamburg: (Land Hamburg)

Niedersachsen: (preußische Provinz Hannover, Länder: Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe)

Nordrhein-Westfalen: (nördlicher Teil der preußischen Rheinprovinz, die preußische Provinz Westfalen sowie das Land Lippe)

Schleswig-Holstein: (preußische Provinz Schleswig-Holstein)

Französische Besatzungszone:

Baden: (Südteil des Landes Baden)

Rheinland-Pfalz: (Südteil der preußischen Rheinprovinz, Westteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau, Südwestteil des Landes Hessen sowie bayerische Pfalz)

Würtemberg-Hohenzollern: (Südteil des Landes Württemberg, preußische Exklave Hohenzollern)

Sowjetische Besatzungszone:

Brandenburg: (Hauptteil der preußischen Provinz Brandenburg, ohne die Neumark)

Mecklenburg: (Land Mecklenburg, Westteil der preußischen Provinz Pommern)

Sachsen: (Land Sachsen, westlicher Teil der preußischen Provinz Niederschlesien)

Sachsen-Anhalt: (Hauptteil der preußischen Provinz Sachsen, Land Anhalt)

Thüringen: (Land Thüringen, Südteil der preußischen Provinz Sachsen)

Berlin stand als geteilte Stadt zunächst unter dem Viermächtestatut, das Saarland wurde im Januar 1946 aus dem Zuständigkeitsbereich des Alliierten Kontrollrates herausgelöst. Im Folgejahr erhielt es eine neue Verfassung.

Durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung entstehen am 23.08.1946 die Länder Hannover, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein (wobei es entgegen der Wünsche von Niedersachsen nicht zu einer Vereinigung von Ost- und Westfalen kam). Hamburg blieb ein eigenständiges Land, Rheinland-Pfalz wurde 1946 ebenfalls durch die Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.

Im Folgejahr musste das Land Lippe seine Selbständigkeit auf Betreiben der Briten aufgeben. Nach Verhandlungen mit den beiden benachbarten Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen entschied sich seine Regierung für den Anschluss an Nordrhein-Westfalen. Durch die britische Militärverordnung Nr. 77 trat am 21.01.1947 die Vereinigung in Kraft. Diese sollte durch eine Volksabstimmung in Lippe innerhalb von 5 Jahren bestätigt werden, dies unterblieb jedoch.

Mit der Verabschiedung des "Gesetzes über die Vereinigung des Landes Lippe mit Nordrhein-Westfalen" durch den nordrhein-westfälischen Landtag wurde am 05.11.1948 der Beitritt auch rechtsformal vollzogen. Am 29.10.1946 wurde die Hessische Verfassung von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden beschlossen. Durch Volksabstimmung trat diese am 01.12.1946 als erste Nachkriegsverfassung Deutschlands in Kraft. Am 01.12.1946 folgte die Annahme der Verfassung des Freistaates Bayern in einem Volksentscheid.

Der Alliierte Kontrollrat beschloss am 25.02.1947 die Auflösung von Preußen, welches bis dahin mit seinen Provinzen neben den neu gegründeten Ländern existierte. Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die BRD verkündet, Westberlin hatte stets einen Sonderstatus. Zur Vereinigung der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern kam es am 25.04.1952. In diesem Jahr wurden auch die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben. Dies kam einer De-facto-Auflösung gleich und an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin. Das Saarland, welches seit 1947 nominell unabhängig war, trat am 01.01.1957 nach einer Volksabstimmung dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD bei. Lt. Landesverfassung ist das Saarland fortan ein demokratisch und sozial geordnetes Bundesland, die einseitige Wirtschaftsunion mit Frankreich blieb bis zum Jahr 1959 bestehen.

Zur Abschaffung der Bezirke auf dem Gebiet der DDR kam es im Jahr 1990, die 5 ehemaligen Länder wurden neu errichtet (teils mit veränderten Grenzen) und wurden wie auch Berlin Länder der BRD.

Eine Neugliederung des Bundesgebietes (aufgrund des Artikels 29 GG) ist immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Eine Fusion von Berlin und Brandenburg scheiterte zuletzt am Willen der Bevölkerung von Brandenburg. Die Vereinigung oder Trennung von Bundesländern ist der einzige Fall (mit Ausnahme von Art. 146, neue Verfassung) wo vom Grundgesetz eine Volksabstimmung vorgesehen ist.

Landesflaggen:

Die Landesflaggen der jeweiligen Länder dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden, die Landesdienstflaggen dürfen dagegen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden. Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen.

In einigen Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge. Dies sind Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. In einigen Ländern zeigen die Landesdienstflaggen zusätzlich das Landeswappen. Dies sind Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Dienstflagge von Berlin zeigt anstelle des Bären der Landesflagge das gesamte Landeswappen.

Die deutschen Länder in der Europäischen Union:

Jedes deutsche Land ist mit einem eigenen Gebäude für seine Landesvertretung bei der Europäischen Union in Brüssel vertreten, lediglich die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sind in einem Gebäude zusammengefasst.

Nach Ansicht des Auswärtigen Amtes schwächen das unkoordinierte Vorgehen der jeweiligen Landesvertretungen sowie deren eigenmächtige Interventionen bei den Europäischen Institutionen die Position der BRD in der Union.


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