Pacht
Die Überlassung einer nutzbaren Sache für eine vertraglich vereinbarte Zeit und für gewerbliche Zwecke wird Pacht oder Verpachtung genannt. Für die Nutzung wird eine Gebühr erhoben, der Pachtzins.
Die Überlassung einer nutzbaren Sache für eine vertraglich vereinbarte Zeit und für gewerbliche Zwecke wird Pacht oder Verpachtung genannt. Für die Nutzung wird eine Gebühr erhoben, der Pachtzins.