Kostenvoranschlag

Unter einem Kostenvoranschlag versteht man die Erstellung einer Aufstellung über die voraussichtlichen Kosten einer Leistung. Die Angaben eines Kostenvoranschlages sind im Gegensatz zum Angebot nicht verbindlich. Wenn die Überschreitung des errechneten Betrages wesentlich ist, ist der Verbraucher jedoch unverzüglich zu informieren. Bei einer Überschreitung von 15 - 20 % kann von wesentlichen Mehrkosten gesprochen werden.


Quelle www.lexolino.de:

Kostenvoranschlag

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