Jahresabrechnung
Der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragte Verwalter muss mindestens einmal jährlich eine sogenannte Jahresabrechnung erstellen, welche eine detaillierte Aufstellung der Ein- und Ausgaben des Objekts und die Aufteilung auf die einzelnen Eigentümer beinhaltet.
Deutsch
Österreich
Italiano
English
Français
Español
Nederlands
Português
Polski



