Jahresabrechnung

Der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragte Verwalter muss mindestens einmal jährlich eine sogenannte Jahresabrechnung erstellen, welche eine detaillierte Aufstellung der Ein- und Ausgaben des Objekts und die Aufteilung auf die einzelnen Eigentümer beinhaltet.


Quelle www.lexolino.de:

Jahresabrechnung

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