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Recht

Recht

Der Begriff Recht hat mehrere Bedeutungen.
Es unterscheidet das Gerechte (das Richtige) vom Unrechten (Unrichtigen).
Das Recht kann man in objektives und subjektives Recht einteilen.
Das objektive Recht stimmt als Summe der einzelnen Normen überein.
Hier wird zwischen Normen die innerhalb einer bestimmten Gemeinschaft z.B.
eines Staates in einem abgrenzbaren Rechtssystem gelten und dem weltweit
gültigen Völkerrecht unterschieden. Das subjektive Recht hingegen beschreibt die
dem Individuum vermittelte Ansprüche und sonstige Rechtspositionen.


Quelle www.lexolino.de:

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