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Buß- und Bettag

  

Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag in Deutschland ist ein Feiertag der evangelischen Kirche. Seit dem 20. Jahrhundert wird er meist am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag (der letzte Sonntag des evangelischen Kirchenjahres) begangen, also am Mittwoch vor dem 23. November bzw. 11 Tage vor dem ersten Adventssonntag.

Buß- und Bettag ist nur im Bundesland Sachsen ein gesetzlicher, arbeitsfreier Feiertag. Im Bundesland Bayern entfällt am Buß- und Bettag an Schulen aller Gattungen der Unterricht.

Geschichte zum Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag war bis 1995 ein bundeseinheitlich arbeitsfreier Feiertag. Im Jahr 1994 wurde beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Lediglich der Freistaat Sachsen hielt an dem gesetzlichen Feiertag fest.


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