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Versicherungswesen

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Das Grundprinzip einer Versicherung basiert auf der Idee einer Solidargemeinschaft. Viele (Versicherungsnehmer) bezahlen einen bestimmten Geldbetrag (= Versicherungs-beitrag) in einen Geldtopf ein. Aus diesem Topf erhält der Geschädigte im Schadensfall einen Schadensausgleich.

Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.


Quelle www.lexolino.de:

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