Brückenbau
"Als Brücken gelten alle Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder über tieferliegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite zwischen den Widerlagern 2,00 m oder mehr beträgt. (…)" ( Definition nach DIN 1076 aus Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 5276 Vers. 07/97, Deutschland)
Die älteste erhaltene Großbrücke in Deutschland steht in Regensburg. Sie wurde von 1135-1146 erbaut und hatte ursprünglich 16 Steinbogen mit einer Länge 310 m, Weite 16,7 m, Breite 7,6 m.