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Fernabsatzgesetz

  

Fernabsatzgesetz

Im Fernabsatzgesetz sind Vorschriften zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen festgelegt. Es beinhaltet die Paragraphen Anwendungsbereich, Unterrichtung des Verbrauchers, Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht, Finanzierte Verträge, Unabdingbarkeit bzw. Umgehungsverbot und Übergangsvorschrift. Das Fernabsatzgesetz gibt es heute als Gesetz nicht mehr. Zum 1.01.2002 wurde das Fernabsatzgesetz zusammen mit allen anderen Verbrauchergesetze durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben. Die Bestimmungen zu den Fernabsatzverträgen wurden teilweise wörtlich aus dem Fernabsatzgesetz übernommen und sind heute in den §§ 312b ff. BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) sowie in der BGB-Informationspflichten-Verordnung zu finden.


Quelle www.lexolino.de:

Fernabsatzgesetz

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