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Struktur und Aufgaben des Bundesrates

Struktur und Aufgaben des Bundesrates


Der deutsche Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, durch das die Bundesländer bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Die Existenz des Bundesrates ist ein wichtiger Teil des föderalen Charakters des deutschen Staatsaufbaus. Er ist ein kontinuierliches Organ ohne Legislaturperioden, dessen parteipolitische Zusammensetzung sich bei jeder Landtagswahl verändern kann. Der Bundestag hingegen ist ein diskontinuierliches Organ ist, welches alle vier Jahre neu gewählt wird. Der Bundesrat hat eine besondere Stellung, da er den in manchen anderen Staaten üblichen Grundsatz der strikten Gewaltenteilung durchbricht - er besteht aus Exekutiven (den Landesregierungen), ist selbst jedoch ein legislatives Organ. Das daraus entstehende System bezeichnet man als Exekutivföderalismus. Der Bundesrat tagt in Berlin.

Funktion und Zusammensetzung des Bundesrates:

Alle 16 Bundesländer haben ein Stimmrecht von drei bis sechs Stimmen. Die Stimmenanzahl orientiert sich an der Einwohnerzahl, ohne sie jedoch mathematisch genau widerzuspiegeln. Kleinere Länder erhalten damit ein relativ größeres Stimmgewicht. Dies ist politisch gewollt, als ein Ausdruck des föderalen Prinzips. Der Bundesrat ist als "zweite Kammer" beim Gesetzgebungsverfahren - anders als ähnliche Organe anderer Staaten - nicht gleichberechtigt mit der "ersten Kammer", dem Bundestag. Seine mit entscheidende - nicht nur beratende - Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren ist aber wichtig. Die stimmberechtigten Bundesratsmitglieder müssen Sitz und Stimme in der jeweiligen Landesregierung haben, d. h. sie müssen Ministerpräsidenten oder Landesminister sein. Bundesgesetze, die vom Bundestag beschlossen wurden, benötigen für ihr wirksames Zustandekommen in bestimmten, vom Grundgesetz geregelten Fällen, die Zustimmung des Bundesrates.

Stimmen im Bundesrat:

Die folgende Tabelle spiegelt die Stimmenverhältnisse im Bundesrat wieder. Die Stimmenverteilung nach Ländern ergibt sich aus dem Grundgesetz. Hinsichtlich der aufgeführten Parteien ist die Parteizugehörigkeit der gegenwärtigen Mitglieder des Bundesrates maßgeblich. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass im Bundesrat keine Parteien, sondern Regierungen vertreten sind. Dadurch kommt es von Zeit zu Zeit dazu, dass Interessen des Bundeslandes über die Parteilinie gestellt werden. Die Landesregierungen können, auch von Sitzung zu Sitzung wechselnd, jeden ihrer Minister mit der Stimmabgabe beauftragen, so dass diese auch nicht als "Abgeordnete" bezeichnet werden können. Anders als die Bundestagsabgeordneten, sind sie weisungsgebunden, das bedeutet sie vertreten dort nicht ihre persönliche Ansicht, sondern müssen entsprechend dem Beschluss ihrer Landesregierung entscheiden. Mitglieder des Bundesrates sind somit nicht die abstimmenden Personen selbst, sondern die Landesregierungen. Die Stimmabgabe muss für jedes Land einheitlich erfolgen. Uneinheitliche Stimmabgabe ist ungültig und entspricht einem Nein. Auch Enthaltung entspricht laut Grundgesetz einem Nein, eine echte Enthaltung ist nicht möglich.

Stimmen Koalition:

Baden-Württemberg 6 CDU/FDP
Bayern 6 CSU
Berlin 4 SPD/PDS
Brandenburg 4 SPD/CDU
Bremen 3 SPD/CDU
Hamburg 3 CDU
Hessen 5 CDU
Mecklenburg-Vorpommern 3 SPD/PDS
Niedersachsen 6 CDU/FDP
Nordrhein-Westfalen 6 SPD/Grüne
Rheinland-Pfalz 4 SPD/FDP
Saarland 3 CDU
Sachsen 4 CDU/SPD
Sachsen-Anhalt 4 CDU/FDP
Schleswig-Holstein 4 SPD/Grüne
Thüringen 4 CDU

Beschreibung Bundesratspräsident:

Die Präsidentschaft des Bundesrates wechselt jährlich jeweils zum 1. November unter den Regierungschefs der Bundesländer in der absteigenden Reihenfolge der Einwohnerzahl der Länder. Der Bundesratspräsident ist der Stellvertreter des Bundespräsidenten. Dennoch wird er im Allgemeinen nur als der dritthöchste Vertreter im Staat erachtet um die besondere Bedeutung der Direktwahl des Bundestages zu betonen. Amtsinhaber ist seit dem 1. November 2004 der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Matthias Platzeck. Gemeinsamer Ausschuss
Im Verteidigungsfall kann ein "Gemeinsamer Ausschuss" aus Abgeordneten des Bundestages und Mitgliedern des Bundesrates deren Arbeit übernehmen.

Die Geschichte des Bundesrates:

Deutsches Reich und Weimarer Republik
Im Deutschen Kaiserreich gab es ebenfalls einen Bundesrat, der als Vertretung der Länder wirkte. Die Vertreter dieses Bundesrates wurden von den Fürsten bestimmt. In der Weimarer Republik hieß die Ländervertretung "Reichsrat". Der Reichsrat war weniger mächtig als der heutige Bundesrat. Seine Zusammensetzung orientierte sich direkt an den Bevölkerungszahlen Im Jahre 1934 wurde der bedeutungslos gewordene Reichsrat von den Nazis abgeschafft. Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates 1949 wurde für den Bundesrat ein eigenständiges "Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates" errichtet, das ab 1957 "Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder" hieß. 1969 wurde es aufgehoben. Seine Bundesminister waren:

  • 1949-1955: Heinrich Hellwege
  • 1955-1962: Dr. Hans-Joachim von Merkatz
  • 1962-1966: Alois Niederalt
  • 1966-1969: Dr. Carlo Schmid

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