Lexolino

Copyright

Copyright


Das Copyright ist die amerikanische Bezeichnung für den Schutz am geistigen Eigentum. Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich aber in einigen wesentlichen Punkten. Der Ansatz ist schon ein anderer: Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright mehr den ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. Im Copyright des amerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum europäischen Urheberrecht die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht dem Urheber, wie beispielsweise einem Künstler zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern, zum Beispiel dem Verlag. Der Urheber erhält dann nur ein eingeschränktes Veto-Recht, die den Missbrauch des Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen.

Bis vor einigen Jahren musste das Copyright, in den USA, im Gegensatz zum Urheberrecht in Deutschland, explizit angemeldet werden und erlosch 75 Jahre nach der Eintragung in das zentrale Copyright-Verzeichnis. Mittlerweile gilt für neue Werke, auch in den USA ein Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen.. Am 28. Oktober 1998 wurde der heftig umstrittene Digital Millennium Copyright Act, der die Rechte der Copyright-Inhaber stärken soll, vom US-Senat verabschiedet. Dieser stellt eine Reaktion auf die durch das Internet, und andere digitale Technologien immer einfacher gewordene Reproduktion und Verbreitung von Werken dar.

Der Copyright-Vermerk wird meist mit dem Symbol © gekennzeichnet, gefolgt vom Rechteinhaber und einer Jahresangabe. Des öfteren steht noch ein Zusatz mit Urheberrechtshinweise wie zum Beispiel Alle Rechte vorbehalten. Mit diesem Zusatz soll der Nutzer eines urheberrechtlichen Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hingewiesen werden. Hintergrund ist die alte Rechtslage des US-amerikanischen Copyright, nach der Rechte an einem Werk erlöschen konnten, wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war. Heute ist der Copyright-Vermerk nicht mehr notwendig, kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden. Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Bildung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist dafür nicht nötig. Der Hauptzweck des Copyright-Vermerks liegt in der Mitteilung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere in Anspruch nimmt. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Allein nach dem Gesetz wird bestimmt ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist.

x
Ideen Selbstständigkeit zu Hause

Bestens Informiert mit den richtigen Ideen zur Selbstständigkeit worden.
Wähle aus den Ideen:

Mit den passenden Ideen zur Selbstständiket gehts los.
© Ein Service der Nexodon GmbH